Jahreswechsel: Mindestmietdauer 4 Nächte, 25% Feiertagsaufschlag
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung
Eine vom Gast veranlasste und von uns angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag).
Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder Wohnungen zur Beherbergung.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung, zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme, zustande. Der Kurzzeit-WG steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind Kurzzeit-WG und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Kurzzeit-WG gegenüber.
Die Kurzzeit-WG haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

Leistungen
Wir sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die, von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, geltenden bzw. vereinbarten Preise der Kurzzeit-WG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Kurzzeit-WG an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Anreise und Abreise
Anreise ist in der Regel ab 14.00 möglich. Die Schlüssel werden in einem Geschäft oder einer Gaststätte ganz in der Nähe auf den Nachnamen hinterlegt und können je nach Lokalität bis 21:00 oder 23:00 dort abgeholt werden.
Die Abreise muss bis 11:00 erfolgen. Die Schlüssel lässt der Gast im Zimmer zurück und zieht die Türen hinter sich zu.
Sofern der Gast das Zimmer ohne vorherige Absprache nicht bis 11:00 verlässt, behalten wir es uns vor, die Miete für den Folgetag einzufordern, auch wenn er noch am selben Tag abreist.

Buchung und Zahlung
Sobald sich der Gast für ein freies Zimmer entschieden hat, erhält er von uns eine Buchungsbestätigung via Email mit allen Informationen, die er benötigt, zugesandt und mit der Aufforderung, uns eine Kopie, einen Scan oder ein Foto seines Reisepasses oder Personalausweises via Email oder Post zuzusenden und eine Anzahlung als Buchungssicherheit zu leisten. Die Zahlung des Restbetrages muss spätestens bei Anreise erfolgen. Der Gast wird gebeten, die Anzahlung der Buchungssicherheit (ca. 25%, mind. 50€) binnen drei Tagen zu tätigen. Erhalten wir die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums, erhält der Gast eine Erinnerung per E-Mail mit einer erneuten Frist. Verstreicht auch die zweite Frist, ohne dass die Anzahlung auf unser Konto eingegangen ist, wird die Buchung automatisch zu den angegebenen Bedingungen storniert.
Wir behalten uns vor, Buchungsanfragen von weniger als 3 Nächten abzulehnen.

Event- und Feiertagszuschläge 2015 / 2016

Zeitraum

Event/Feiertag

Zuschlag

Aufenthalt
27.12.2015 - 5.1.2016 Silvester 75% min. 5 Tage
21.3. - 4.4.2016 Ostern 25% min. 5 Tage


Bitte lesen Sie zum besseren Verständnis das Schreiben des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes: Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag


Übernachtungssteuer
Die Stadt Berlin hat zum 01.01.2014 eine Übernachtungssteuer von 5% des Nettomietbetrages eingeführt. Diese Steuer ist vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu leisten, welcher ihn dann an das Finanzamt weiterleitet. Diese Übernachtungssteuer wird zzgl. der anfallenden 7% Mehrwertsteuer berechnet. Die Übernachtungssteuer fällt nur für die ersten 21 Nächte des zusammenhängenden Aufenthalts an. Geschäftsreisende sind von dieser Steuer ausgeschlossen, insofern sie uns dies schriftlich bestätigen (formales Schreiben an die Kurzzeit-WG gerichtet, mit den kompletten Daten der Firma- inkl. Ust-Id., in dem der Zeitraum als Geschäftsreise bestätigt wird).

Stornierungskosten
Bis 22 Tage vor Anreise: kostenlos stornierbar
14-21 Tage vor Anreise: 50% der Gesamtsumme
7-14 Tage vor Anreise: 70% der Gesamtsumme
Bis 7 Tage vor Anreise: 90% der Gesamtsumme

Bucht ein anderer Gast den kurzfristig (3 Wochen vor Anreise oder kürzer) stornierten Zeitraum, behalten wir 30% der Gesamtsumme als Aufwandsentschädigung ein.

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Kurzzeit-WG geschlossenen Vertrag bedarf auch vor den 3 Wochen unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges unsererseits.

Reklamationen
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich gegenüber Kurzzeit-WG anzusprechen (telefonisch oder via Mail). Kurzzeit-WG wird so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb von 24h, der Beschwerde nachgehen und bei Möglichkeit innerhalb dieser Zeitspanne das Problem beheben. Danach hat der Mieter Anspruch auf eine Mietminderung. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung und Minderung verwirkt.

Schlüssel
Der Verlust eines Schlüssels muss sofort an uns gemeldet werden.
Jeder verlorene Schlüssel kostet 50 Euro. Das Bringen eines Ersatzschlüssel kostet bis 20:00 15 Euro, danach 40 Euro.
Schließt sich ein Mieter aus der Wohnung aus, darf er nicht eigenmächtig einen Schlüsseldienst beauftragen, sondern muss zuerst uns kontaktieren. Die eventuell anfallenden Kosten der Öffnung der Tür trägt der Mieter.

Rauchen
Das Rauchen in der Wohnung und im Treppenhaus ist streng verboten. Bei Möglichkeit auf dem Balkon rauchen, andernfalls auf dem Hof des jeweiligen Gebäudes. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift erheben wir eine Gebühr von 100€, der Beherbergungsvertrag endet umgehend und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung für die Nächte, die der Gast dadurch verliert.

Lärm
Zwischen 22:00 abends und 07:00 morgens gelten die gesetzlichen Ruhezeiten. In dieser Zeit haben sich die Gäste sowohl vor dem Haus als auch im Treppenhaus und in der Wohnung so zu verhalten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift erheben wir eine Gebühr von 100€, der Beherbergungsvertrag endet umgehend und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung für die Nächte, die der Gast dadurch verliert.

Gepäck und Wertgegenstände
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. Bitte achten Sie darauf, Ihr Zimmer bei Verlassen abzuschließen.

Parkmöglichkeiten
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hof bzw. in der Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder der Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).

Schadenersatz
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten.

Benutzung von Küche und Bad
In den Wohngemeinschaften muss die Küche und das Bad nach jeder Nutzung sauber hinterlassen werden.
Sollten wir aufgrund einer Beschwerde eines Mitbewohners die Reinigungskraft diesbezüglich bemühen müssen, berechnen wir diesen Aufwand dem Verursacher mit 15 Euro.

Nachtruhe
Nach 22:00 Uhr ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Wir bitten, Musik oder Radio nur mit Kopfhörern zu hören. Sollten Sie durch Mitbewohner oder Nachbarn nach 22:00 gestört werden, können Sie uns jederzeit anrufen und wir werden uns umgehend darum kümmern.

Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der Kurzzeit-WG sind befugt, bei Bedarf, jedes Zimmer zu betreten.

Kündigung
Bei Verstößen gegen eine der o.g. Regelungen sind wir jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.

Schadensfall
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist spätestens bei Abreise in bar zu bezahlen.
Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet Kurzzeit-WG nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt hat.
Für Gepäck in der Wohnung sowie Kraftfahrzeuge, die auf einem unserer Tiefgaragenstellplätze geparkt werden und Fahrräder, die im Innenhof oder vor dem Haus abgestellt werden, übernimmt Kurzzeit-WG keine Haftung.

Internetnutzung
In der Kurzzeit-WG haben Sie Zugang zum Internet über ein WLAN-Netz. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN Internetzuganges
Der Inhaber gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher mög­licherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Kurzzeit-WG keine Haftung.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen
Der Gast stellt die Kurzzeit-WG von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber der Kurzzeit-WG auf diesen Umstand hin.